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Kosten & Pflegekasse

Was kostet die Alltagsbegleitung – und was zahlt die Pflegekasse?

Stand:

Fachlich geprüft von Helene Rauschecker, Pflegefachkraft und Pflegedienstleitung

Was kostet die Alltagsbegleitung?

Der Stundensatz richtet sich nach dem Umfang der Begleitung. Wir nennen ihn Ihnen gern im unverbindlichen Kennenlerngespräch.

Für viele Familien entstehen trotzdem keine eigenen Kosten: Mit einem Pflegegrad lässt sich die Alltagsbegleitung über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abrechnen.

Was die Pflegekasse 2026 übernimmt

Bis zu

131 €

im Monat bei Pflegegrad 1 bis 5 und Pflege zu Hause

Nicht von der Krankenkasse, sondern von der Pflegekasse. Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause lebt, erhält den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, derzeit 131 Euro im Monat. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.

Ab Pflegegrad 2 kommen weitere Möglichkeiten hinzu, zum Beispiel die Verhinderungspflege. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, was in Ihrem Fall möglich ist.

Jetzt noch 2026 nutzen

Ob Beträge, die Sie 2026 nicht nutzen, im Jahr 2027 noch eingesetzt werden können, ist derzeit offen. Setzen Sie Ihren Entlastungsbetrag aus 2026 deshalb möglichst noch in diesem Jahr ein.

Gerne planen wir die Termine dafür gemeinsam mit Ihnen.

Was sich ab 2027 ändern soll

Noch nicht beschlossen

Die folgenden Pläne stammen aus dem Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026. Sie sollen ab dem 1. Januar 2027 gelten. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, Einzelheiten können sich noch ändern.

  • Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag soll entfallen – auch für alle, die ihn bisher bekommen.
  • Pflegegrad 2 bis 5: An die Stelle des Entlastungsbetrags soll ein Sozialraumbudget von bis zu 175 € im Monat treten. Es soll nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und für Nachbarschaftshilfe gelten.
  • Ansparen: Nicht genutzte Beträge anzusparen, ist nicht mehr vorgesehen.

Ohne Pflegegrad

Ohne Pflegegrad können Sie die Begleitung selbst bezahlen. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Pflegegrad in Frage kommt, sprechen Sie uns an.

So rechnen wir ab

i-Dipferl ist nach § 45a SGB XI als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Unsere Leistungen können deshalb über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet werden.

Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und beraten Sie, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Kontakt

Wir sind für Sie da

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

i-Dipferl Seniorenbetreuung

Helene Rauschecker

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Ich freue mich darauf, Sie kennen zu lernen.

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